Schulanfang an der Grundschule Südstadt
Einzugsgebiet der Grundschule Südstadt
Die Stadt Göttingen hat für ihre Grundschulen Einzugsbereiche festgelegt. Die zuständige Grundschule ist abhängig von der Straße, in der das Schulkind wohnt. Die Einzugsgebiete der einzelnen Grundschulen finden Sie in der Schulbezirkssatzung der Stadt Göttingen (==> Grundschule Südstadt auf Seite 6/7 (noch als "Herman-Nohl-Schule"))
In begründeten Ausnahmefällen kann eine vom Einzugsgebiet abweichende Grundschule besucht werden. Diese Ausnahme nach §63 Absatz 3 NSchG ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Schule zu beantragen.
Ist die zuständige Schule eine teilgebundenen oder vollgebundene Ganztagsschule kann eine Halbtagsschule oder eine offene Ganztagsschule besucht werden. Bietet die zuständige Schule kein Ganztagsschulangebot kann eine Schule mit Ganztagsschulangebot besucht werden. Diese Ausnahmen nach §63 Absatz 4 NSchG bedürfen keiner Antragstellung und Genehmigung
Schulanmeldung
Ein Jahr vor der Einschulung findet im Frühjahr die Schulanmeldung statt. Wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen, werden Sie automatisch von uns angeschrieben und zur Schulanmeldung eingeladen. Sollten Sie zwischenzeitlich in unser Einzugsgebiet ziehen, melden Sie sich bitte direkt bei uns.
Die Formulare für die Anmeldung eines Kindes an der Grundschule Südstadt finden Sie auch unter "Downloads"
Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die zum neuen Schuljahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet an der vom Gesundheitsamt der Stadt Göttingen durchgeführten Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. (§56 NSchG)
Dies gilt auch für Kinder, die aufgrund der Flexi-Regelung oder auf Antrag erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine der Grundlagen für Eltern und Schulleitung für eine Beratung und Entscheidungsfindung über den Zeitpunkt der Einschulung - auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich noch anders entscheiden. Die Schulleitung benötigt eine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Rückstellung nach §64 Absatz 2 NSchG.
Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass die Kinder die Schulfähigkeit aufweisen, sie aber trotzdem auf Wunsch der Eltern erst ein Jahr später eingeschult werden (Flexi-Kind), müssen diese Kinder vor der Einschulung kein zweites Mal vorgestellt werden. Das Gesundheitsamt bietet aber an, die Kinder nochmal zu untersuchen. Gerne können die Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Schuleingangsuntersuchungen finden zwischen November und Juni/Juli in den Räumen des Gesundheitsamtes statt. Die Einladung erfolgt direkt durch das Gesundheitsamt, dieses legt auch die Prioritäten für die Reihenfolge der Termine fest. Die Daten werden von uns an das Gesundheitsamt übermittelt und alle Kinder, die zum Schulbesuch an der Grundschule Südstadt angemeldet sind, erhalten automatisch eine Einladung. Auf die Reihenfolge und den Zeitpunkt der Einladung haben wir keinen Einfluss und können auch keine Auskunft dazu geben, sehen Sie daher bitte von Rückfragen ab.
Veranstaltungen für Schulanfänger
Im letzten halben Jahr vor der Einschulung finden für die zukünftigen Schulkinder und ihre Eltern verschiedene Veranstaltungen statt, um die Schule und das Schulleben schon einmal kennenzulernen.
Kinder und Eltern werden zu den anstehenden Veranstaltungen immer rechtzeitig vorher noch einmal schriftlich eingeladen.
Anmeldung zur Ganztagsbetreuung (ausgenommen Junior Club!)
Die Informationen und Anmeldeunterlagen für die Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung werden immer im Frühjahr (März/April) für das kommende Schuljahr an alle zur Einschulung bei uns angemeldeten Kinder versandt.
Sollte es organisatorische Fragen geben, lassen sich diese erfahrungsgemäß sehr gut beim Elternabend "Eltern fragen Eltern" mit schon erfahrenen Eltern unserer Schule zu klären.


